Öffnung der Ferienhotels und internationaler Flüge ab Juli 2020 geplant.
Zugang zu griechischen Ferienimmobilien im Sommer voraussichtlich wieder möglich.

Die Botschaft des griechischen Premierministers Kyriakos Mitsotakis vom 28.04.2020: «Βγαίνουμε από το σπίτι, μένουμε υπεύθυνοι» „Gehen wir aus dem Haus, bleiben wir verantwortungsbewusst“.

„Der Slogan „Stay Home“ bleibt in Kraft. Wir gehen nicht ohne Grund aus. Wir bleiben in Sicherheit. Der Schlüssel zum Erfolg ist unsere individuelle Disziplin, Verantwortung, Vertrauen in die Anweisungen von Experten. Das Ergebnis, das wir bisher erzielt haben, ist großartig. Aber es ist immer noch zerbrechlich.

(…) “Ich bin zuversichtlich, dass unsere Gesellschaft verantwortungsbewusst und ernsthaft auf die neue Herausforderung reagieren wird, die vor uns liegt: Eine reibungslose, sichere und schrittweise Rückkehr zu einem bekannteren Tempo des täglichen Lebens. Wie gesagt: Wir kehren zurück, aber wir sind vorsichtig.“

Eine Übersicht des Fahrplans aus der Corona-Krise, die Lockerung der Maßnahmen im Einzelnen:
(vorbehaltlich notwendiger Änderungen seitens der Regierung)


04.05.2020
Ab dem 4. Mai werden die Beschränkungen für die Freizügigkeit der Bürger aufgehoben, d.h. die schriftliche Genehmigung und die SMS werden abgeschafft. Für weitere zwei Wochen bleiben die Beschränkungen für den Verkehr in andere Provinzen bestehen.
Folgende Geschäfte werden geöffnet: Buchhandlungen, Gärtnereien, Schuhgeschäfte, Möbelgeschäfte, Optiker, elektronische Artikel, TÜV und Sportgeschäfte, Friseure und Beauty-Studios mit Terminvereinbarung. Einzelne Sportarten sind im Freien und am Meer erlaubt. Die Kirchen werden für das persönliche Gebet geöffnet.


11.05.2020
Rest des Einzelhandels und Fahrschulen
Öffnung der ersten Schulen (3. Mittelstufe) und von Nachhilfeunterricht


17.05.2020
Gottesdienste werden unter strengen Regeln erlaubt


18.05.2020
Voller Betrieb der öffentlichen Verkehrsmittel außer zu den Inseln
Öffnung restliche Mittelstufe und Gymnasien nach strengen Regeln und mit Unterstützung durch Fernunterricht


01.06.2020
Öffnung der Gastronomie im Außenbereich mit 4 Personen pro Tisch, Tischabstand 2m
Öffnung der ganzjährig betriebenen Hotels
Wiederherstellung des innergriechischen Flugverkehrs
Museen und archäologische Stätten
Sportanlagen für einzelne Outdoor-Sportarten
Freier Verkehr zwischen den Präfekturen
Grundschule und Kindergärten unter Vorbehalt


15.06.2020
Eröffnung aller Einkaufszentren
Öffnung organsierter Strände
Verkehr zu den griechischen Inseln
Rest des öffentlichen Dienstes
Vergnügungsparks, Themenparks und Spielplätze
Im Laufe des Juni wird der Rest der Wirtschaftstätigkeit und Justiz je nach Entwicklung schrittweise freigegeben


01.07.2020
Wiederherstellung von Auslandsflügen (die betroffenen Herkunftsländer sowie Umfang und Bedingungen sind noch unsicher und unbestimmt)
Eröffnung von Ferienhotels mit Auslastungsbeschränkung (nicht alle Hotels werden öffnen)
Neustart der Super League
Die letzte Phase sieht die Wiedereröffnung von Restaurants, Bars und Nachtclubs im Innenbereich vor.

In allen Geschäften gelten Bedingungen, die die Besucherdichte begrenzen. Es werden Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ergriffen, z.B. . Maskenpflicht für Kunden und Mitarbeiter, begrenzte Kundenzahl je nach Geschäftsfläche, Mindestabstand 1,50m, verlängerte Öffnungszeiten. Für die Gastronomie gelten spezielle Regeln.

Es ist unwahrscheinlich, dass im Sommer große Versammlungen wie Festivals, Konzerte oder Sportveranstaltungen mit Zuschauern stattfinden.

Heimarbeit und Online-Bürgerservices werden erweitert. Krankenhäuser sollen wieder zur Abdeckung aktueller Erkrankungen in den Normalbetrieb übergehen. Ebenso müssen die Arbeitszeiten von Mitarbeitern dahingehend geändert werden, dass eine Überbelegung der Arbeitsplätze, aber auch der Transportmittel vermieden wird (Entzerrung des Berufsverkehrs)

Die Entwicklung wird wöchentlich skaliert, und alle 24 Stunden von einem Beobachtergremium für Gesundheit und Katastrophenschutz neu bewertet.

Wir erlauben uns aus aktuellem Anlass den Hinweis, dass eine „Reisewarnung“ des Deutschen Auswärtigen Amtes kein Reiseverbot darstellt. „In allen Fällen liegt die Entscheidung, ob Sie die Reise antreten, jedoch ganz bei Ihnen“, wie auf der amtlichen Homepage veröffentlicht ist. Laut dpa sind derzeit 16 Prozent der Deutschen trotz Reisebeschränkungen entschlossen, ins Ausland zu reisen, 23 Prozent sind noch unentschieden, 6 Prozent machten keine Angaben. (Stand 29.04.2020)


Autor: Thomas Ertl

Diese Informationen sind sorgfältig und nach bestem Wissen recherchiert und zusammengestellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben, insbesondere der bereitgestellten Rechtsvorschriften. Wir betonen, dass auf Grund von Planungsunsicherheiten der Regierungen aller beteiligten Länder etwaige Reisebuchungen als verfrüht angesehen werden müssen und wir deshalb bis auf weiteres davon abraten (Stand 29.04.2020).

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Thomas Ertl
Seit über 22 Jahren leite ich unser Immobilienbüro in Messenien auf dem Peloponnes, unweit des Golfresorts Costa Navarino. Wir sprechen deutsch, englisch, holländisch und (natürlich!) griechisch.

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